IT-Audit

Prüfung der Informationstechnologie

Buchführung wird heute immer mit einer EDV und damit elektronisch betrieben. Daher ist die Buchführung zwingend Gegenstand eines IT-Audit.

 

Sofern der Jahresabschluss als solcher prüfungspflichtig ist, obliegt es dem Wirtschaftsprüfer, neben der Ordnungsmäßigkeit der Bilanzierung auch die Buchführung zu beurteilen. 

Wir bieten Ihnen mit der Qualifikation des Certified Information Systems Auditor (CISA), des einzigen weltweit anerkannten Zertifikates für IT-Auditoren, alle Dienstleistungen rund um die Prüfung der IT an. Zu nennen sind insbesondere

 

    Softwareaudit gemäß IDW PS 880 

 

IT-Systemprüfung gemäß IDW PS 330 

Prüfung bei Auslagerung der IT gemäß IDW PS 331

  
Prüfung des internen Kontrollsystems, auch gemäß IDW PS 951

 

Weiterhin führen wir Prüfungen des internen Kontrollsystems für einzelne Prüfungsgebiete durch, insbesondere wenn eine IT-Expertise aufgrund der Verwendung von IT-gestützten ERP-Systemen zur Steuerung der Geschäftsprozesse erforderlich ist. In der Regel sind solche Prüfungen sinnvoll bei Einkaufs-, Verkaufs- und Produktionsprozessen, da aufgrund der technischen Komplexität der EDV-Anwendung eine rein manuelle Beurteilung der Funktionsfähigkeit des betrieblichen Kontrollsystems nicht möglich ist.

Mit unserer Expertise als externe Datenschutzbeauftragte (eDSB) können wir weitere Dienstleistungen anbieten.

 

Die Kenntnisse auf dem Gebieten des Datenschutzes als eDSB und der Datensicherheit als CISA machen uns zu einem breit aufgestellten Anbieter für Dienstleistungen rund um Fragestellungen mit IT-Bezug. Die Erfahrungen der Praxis zeigen, dass gerade eine Expertise der Schnittmenge beider Themengebiete sehr nützlich für eine effiziente und kostengünstige Beurteilung der Prozesse in einem Unternehmen ist.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.mangliers.de