Audit
Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt – können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung / Konzernabschlussprüfung
- Gründungsprüfung
- Prüfung anlässlich Umwandlungen und Verschmelzungen
- Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MABV)
- Angemessenheitsprüfung nach AktG, z.B. Squeeze Out
- Freiwillige Prüfungen
Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH). Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.
Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe oder Mitarbeiter des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen oder sonstigen Tätigkeiten durch die Finanzbehörden steht und sich die Gesellschaft den Wirtschaftsprüfer frei wählen kann.
Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrungen bei den Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.
Unsere Leistungen stehen auf einem hohen Qualitätsniveau. Dabei geht unsere Denkweise in der Wirtschaftsprüfung weit über die Kontrolle von Zahlen und die Einhaltung von einschlägigen formellen Rechtsvorschriften hinaus. Sie beruht vielmehr auf einem ganzheitlichen Verständnis für das Geschäft und die Unternehmensstruktur unseres Mandanten.
Durch eine erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle nach § 57a ff Wirtschaftsprüferordnung erfüllen wir die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen.
Interne Revision
Die externe Revision bzw. Abschlussprüfung findet ihre Entsprechung in der internen Revision.
Eine Gemeinsamkeit beider Revisionsarten ist die Durchführung durch prozessunabhängige Personen. Während die externe Revision oder Abschlussprüfung jedoch darauf gerichtet ist, die Einhaltung externer Vorschriften nach den Maßstäben der Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit durch eine Buchprüfung zu gewährleisten, soll die Interne Revision die Einhaltung interner Vorgaben, vor allem nach dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit, durch eine Systemprüfung sicher stellen.
Die Anforderungen an die Interne Revision erhöhen sich ständig durch ein sich wandelndes und komplexer werdendes Umfeld. Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der Geschäftsführung, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters anzuwenden, besteht eine Pflicht zur Unternehmensüberwachung. Dieser Pflicht kann durch die Einführung einer internen Revision entsprochen werden.
Vor allem kleineren Unternehmen ist es oft nicht möglich, die für eine erfolgreiche interne Revisionstätigkeit erforderliche Personalstärke bzw. Fachkompetenz vorzuhalten. Im Rahmen unserer Tätigkeit haben unsere Kunden die Möglichkeit, auf unsere Dienstleistung zurück zu greifen oder die gesamte Interne Revision auf uns auszulagern.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Implementierung der internen Revision. Dabei bildet die Untergrenze der Revisionstätigkeiten die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Internen Revision im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters. Darüber hinaus können mandantenspezifische Anforderungen bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Die Implementierung einer Internen Revision umfasst insbesondere die folgenden Schritte:
- Erstellung einer Revisionsordnung
- Festlegung der Prüfungsstrategie
- Erarbeitung des Risikoanalyseverfahrens
- Konzeptionisierung der Prüfungsplanung
- Entwurf der Aufbauorganisation
- Festlegung der Berichtsstandards
Die Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung werden laufend an ein sich änderndes Umfeld angepasst. Im Rahmen unserer Tätigkeit stehen wir dem Abschlussprüfer als Ansprechpartner zur Verfügung.
Überprüfung der internen Revision
Eine effiziente und effektive Interne Revision kann dauerhaft nur gewährleistet sein, wenn auch die Revisionstätigkeit selbst einer Überwachung unterliegt. Dabei kommt der Risikoorientierung eine besondere Bedeutung zu. Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage auf Basis der von uns durchgeführten Analysen Optimierungspotentiale aufzuzeigen. Dadurch erhalten Sie zuverlässige Informationen darüber, ob Ihre Interne Revision den aktuellen Anforderungen gewachsen ist.
Mehr Informationen erhalten Sie auf www.mangliers.de
Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gehören zu jenen Rechtsformen, für die das Handelsrecht die jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vorsieht. Aber auch solche Unternehmen, die nicht prüfungspflichtig sind, können Interesse an einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung haben.
Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus einem Bestätigungsvermerk – wie er einem positiven Prüfungsergebnis folgt – können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Dennoch stellen wir nicht alleine die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses in den Mittelpunkt unserer Prüfungstätigkeit, vielmehr wollen wir Ihnen unsere aus der Prüfung gewonnenen Informationen und Eindrücke anbieten, um Ihr Unternehmen damit im positiven Sinne weiterzuentwickeln.
Wir können Ihnen die Übernahme folgender Aufgaben anbieten:
- Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung / Konzernabschlussprüfung
- Gründungsprüfung
- Prüfung anlässlich Umwandlungen und Verschmelzungen
- Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Prüfung nach Makler- und Bauträgerverordnung (MABV)
- Angemessenheitsprüfung nach AktG, z.B. Squeeze Out
- Freiwillige Prüfungen
Das deutsche Handelsrecht sieht für viele Unternehmen eine verpflichtende jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Betroffen davon sind insbesondere Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine GmbH). Es kann aber auch freiwillig – das heißt ohne rechtliche Verpflichtung – eine Jahresabschlussprüfung durchgeführt werden.
Die Organe einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt. Aufgabe der Wirtschaftsprüfer ist es, die Buchführung und die Bilanzierung im Hinblick auf gesetzliche Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Das Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes sagt demgemäß nichts über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens aus, sondern bestätigt, dass die im Jahresabschluss dargestellte wirtschaftliche Lage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Grundsätzlich nicht umfasst ist das Aufdecken von Unterschlagungen oder anderer verbotener Handlungen der Organe oder Mitarbeiter des geprüften Unternehmens. Sollte eine Prüfung aber solche Tatsachen zu Tage bringen, besteht natürlich eine Berichtspflicht. Anzumerken ist auch noch, dass die Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers in keinem Zusammenhang mit Betriebsprüfungen oder sonstigen Tätigkeiten durch die Finanzbehörden steht und sich die Gesellschaft den Wirtschaftsprüfer frei wählen kann.
Bei der Wirtschaftsprüfung lernen wir im Zuge unserer Tätigkeit ein Unternehmen sehr umfassend kennen. In Verbindung mit unserem durch Weiterbildung ständig ergänztem Fachwissen und Erfahrungen bei den Unternehmen sind wir in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen. Dadurch wird der Wert der Prüfung für das geprüfte Unternehmen deutlich erhöht.
Unsere Leistungen stehen auf einem hohen Qualitätsniveau. Dabei geht unsere Denkweise in der Wirtschaftsprüfung weit über die Kontrolle von Zahlen und die Einhaltung von einschlägigen formellen Rechtsvorschriften hinaus. Sie beruht vielmehr auf einem ganzheitlichen Verständnis für das Geschäft und die Unternehmensstruktur unseres Mandanten.
Durch eine erfolgreiche Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle nach § 57a ff Wirtschaftsprüferordnung erfüllen wir die gesetzlichen Voraussetzungen zur Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen.
Interne Revision
Die externe Revision bzw. Abschlussprüfung findet ihre Entsprechung in der internen Revision.
Eine Gemeinsamkeit beider Revisionsarten ist die Durchführung durch prozessunabhängige Personen. Während die externe Revision oder Abschlussprüfung jedoch darauf gerichtet ist, die Einhaltung externer Vorschriften nach den Maßstäben der Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit durch eine Buchprüfung zu gewährleisten, soll die Interne Revision die Einhaltung interner Vorgaben, vor allem nach dem Maßstab der Wirtschaftlichkeit, durch eine Systemprüfung sicher stellen.
Die Anforderungen an die Interne Revision erhöhen sich ständig durch ein sich wandelndes und komplexer werdendes Umfeld. Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der Geschäftsführung, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters anzuwenden, besteht eine Pflicht zur Unternehmensüberwachung. Dieser Pflicht kann durch die Einführung einer internen Revision entsprochen werden.
Vor allem kleineren Unternehmen ist es oft nicht möglich, die für eine erfolgreiche interne Revisionstätigkeit erforderliche Personalstärke bzw. Fachkompetenz vorzuhalten. Im Rahmen unserer Tätigkeit haben unsere Kunden die Möglichkeit, auf unsere Dienstleistung zurück zu greifen oder die gesamte Interne Revision auf uns auszulagern.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei der Implementierung der internen Revision. Dabei bildet die Untergrenze der Revisionstätigkeiten die gesetzliche Verpflichtung zur Einführung einer Internen Revision im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters. Darüber hinaus können mandantenspezifische Anforderungen bei der Ausgestaltung berücksichtigt werden.
Die Implementierung einer Internen Revision umfasst insbesondere die folgenden Schritte:
- Erstellung einer Revisionsordnung
- Festlegung der Prüfungsstrategie
- Erarbeitung des Risikoanalyseverfahrens
- Konzeptionisierung der Prüfungsplanung
- Entwurf der Aufbauorganisation
- Festlegung der Berichtsstandards
Die Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung werden laufend an ein sich änderndes Umfeld angepasst. Im Rahmen unserer Tätigkeit stehen wir dem Abschlussprüfer als Ansprechpartner zur Verfügung.
Überprüfung der internen Revision
Eine effiziente und effektive Interne Revision kann dauerhaft nur gewährleistet sein, wenn auch die Revisionstätigkeit selbst einer Überwachung unterliegt. Dabei kommt der Risikoorientierung eine besondere Bedeutung zu. Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage auf Basis der von uns durchgeführten Analysen Optimierungspotentiale aufzuzeigen. Dadurch erhalten Sie zuverlässige Informationen darüber, ob Ihre Interne Revision den aktuellen Anforderungen gewachsen ist.
Mehr Informationen erhalten Sie auf www.mangliers.de